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30. 11. 2010
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Die Möbelmiete

Das Gesetz sieht einen begünstigten Steuersatz von 10% bei Vermietung von Wohnungen (zu Wohnzwecken) vor. Ausgenommen davon war bereits bisher die Lieferung von Energie (Heizkosten etc.), aber auch jener Teil der Miete, der auf die Möbelmiete entfällt. Für diesen Teil ist der Normalsteuersatz von 20% abzuliefern.

Wenn für das Mobiliar keine Miete verlangt wird oder die Möbel "abgelöst" wurden, ist keine Steuer fällig. Übrigens: Auch bei Mietverträgen mit z.B. Diplomaten, die normalerweise von der Steuer ausgenommen sind, muss die Umsatzsteuer für die Möbelmiete (20%) abgeliefert werden.

In Kooperation mit dem Mostviertel Basar



zuletzt geändert am 30.Nov.2010