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30. 11. 2010
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Konkludente Zustimmung

Wenn einer von zwei in einer Eigentumswohnung eingetragenen Eigentümern einen mündlichen Mietvertrag abschließt und den zweiten Miteigentümer zu einem späteren Zeitpunkt davon in Kenntnis setzt, und dieser wiederum den auf ihn entfallenden Mietzins annimmt, so billigt er somit das Zustandekommen des Vertrages, er gibt die "konkludente Zustimmung".

Sollten Sie also je in diese Situation kommen und damit nicht einverstanden sein, dann reagieren Sie sofort und erheben Sie Einwand gegen dieses Geschehnis bzw. konsolidieren Sie einen Rechtsanwalt, der für Sie diese Angelegenheit erledigt. Wichtig ist dabei, rasch und schriftlich zu reagieren, um im Streitfall die besseren Karten zu haben.

In Kooperation mit dem Mostviertel Basar



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zuletzt geändert am 30.Nov.2010