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30. 11. 2010
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Haftung des Maklers

Wenn Sie eine Liegenschaft bei einem Immobilienmakler erwerben, dann sollten Sie alle für Sie wichtigen Punkte im Kaufangebot anführen lassen, um später einen möglichen Schadenersatz einfordern zu können. Der Immobilienmakler haftet für die von ihm angegeben Daten und technischen Aussagen, die er bezüglich einer Liegenschaft leistet. Wichtig für Sie ist natürlich die Schriftlichkeit, da ansonsten die Beweisführung schwierig wird. Vor allem wesentliche Details, die nicht direkt ersichtlich sind, können später von großer Tragweite sein.

Zum Beispiel: Rechte (Fahrtrechte, die nicht im Grundbuch eingetragen sind), Fahrnisse oder auch Anschlüsse, die angeblich an der Grundstücksgrenze liegen und die für Sie einen wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrages bilden.
Versprochen und gesagt wird viel, nur wer die Beweise hat, bekommt aber auch Recht.

In Kooperation mit dem Mostviertel Basar



zuletzt geändert am 30.Nov.2010