Mietkaufwohnungen
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Im letzten Jahrzehnt war es für viele Familien üblich, eine
Mietkaufwohnung zu erwerben. Die momentan günstige Anschaffung und
die niedrigen, weil meist geförderten Mieten, sprachen für die
Mietung einer solchen Wohnung. Jetzt werden die ersten dieser Wohnungen
10 Jahre alt, und können somit erworben werden, was ein maßgeblicher
Anteil an Mietern auch vorhatte. Doch nun kommt eine kleine Überraschung
auf viele zu. Viele der Bewohner solcher Mietkaufwohnungen waren im Glauben,
dass ein erheblicher Anteil der Miete auf den Kauf angerechnet wird, was
in den meisten Fällen nicht Praxis ist. In den meisten Verträgen
wurden keine derartigen Vereinbarungen getroffen, und daher steht oft
nur ein geringer Betrag auf dem Konto, bzw. eine Null. Ändern kann
man daran nichts, es wird bereits bei den zuständigen Interessensvertretungen
der Ruf nach einer Änderung im Gesetz laut, was aber sicher dauern
kann. Fazit: Überprüfen Sie den Vertrag zuvor mit einem Juristen,
damit Sie wissen, was Sie später erwartet! In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |

