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Staatliche Ausszeichnung

 
Münchner - Hauskauf in Tirol - aber kein Freizeitwohnsitz
Sachlage:

Hauskauf in Tirol

 
Problem:

Wir wollen als Münchner ein Haus ohne Freizeitwohnsitz in Tirol erwerben, es aber als Freizeitwohnsitz für uns privat nutzen.

Unter welchen Bedingungen ist das möglich?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:

Zunächst werden Sie als EU-Bürger Österreichern rechtlich völlig gleich gestellt.

Sie haben das Problem, dass viele Grundverkehrsgesetze der neun österreichischen Bundesländer, insbesondere Tirol, die Begründung von Freizeitwohnsitzen verhindern bzw. erschweren wollen.

Bei einem Verstoß gegen die Erklärung nach § 11 und 23 TGVG (ich begründe keinen Freizeitwohnsitz) droht die Nichtigkeit und Rückabwicklung des Kaufs.

Es gibt aber Möglichkeiten dies zu verhindern.



zuletzt geändert am 30.Nov.2010