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Staatliche Ausszeichnung

 
Bauer will weiter mähen - kein Servitut
Sachlage:

Meine Gattin hat vor 2 Jahren ein Grundstück (landwirtschaftlich genutzte Wiese) von ihrem Vater mittels Schenkungsvertrag übertragen bekommen. Im Grundbuch scheint keinerlei Servitut auf.

Der Nachbar behauptet nun, dass er einen Teil der Wiese (ca. 1/3) weiter mähen und bearbeiten wird, da er dies schon immer all die Jahre so getan hat (dies dürfte auch so gewesen sein).

Dies wollen wir verhindern.

 
Problem:

Löscht ein Besitzwechsel mittels Schenkung ein eventuell vorhandenes Servitut?

Wie kann ich den Nachbarn am Bewirtschaften der Wiese hindern? (Feststellungsklage oder Besitzstörungsklage).

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:

Fordern Sie den Bauern schriftlich auf, das Mähen zu unterlassen und widerrufen Sie die unentgeltliche Bittleihe mit sofortiger Wirkung.

Ein Servitut entsteht nicht so leicht, insbesondere muss der Berechtigte gutgläubig sein.

Im Zweifel legt sich der Eigentümer die geringere Last auf. Zäunen Sie das Grundstück ab und klagen Sie den Bauern auf Besitzstörung, wenn er nach Ihrem Widerruf das Grundstück betritt.

Ziehen Sie einen örtlichen Rechtsanwalt in jedem Fall bei.



zuletzt geändert am 30.Nov.2010