| Sachlage: |
| Geschlossene Bauweise, 2 meiner Haus-Außenwände sind gleichzeitig Grundgrenze und liegen im Freien. |
| Problem: |
| Ich möchte heuer einen Vollwärmeschutz mit 10cm machen lassen. Können mir beide Nachbarn (je Feuermauer ein anderer Nachbar) das rein rechtlich verweigern, immerhin ragt die Wand durch die Isolierung 11cm in ihr Grundstück hinein. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Bei Beanspruchung fremden Grundes riskieren Sie eine Besitzstörungs- bzw. Klage auf Entfernung. |
Wand würde auf Grundstück der Nachbarn ragen.
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



