Sprache ändern Deutsch English


 
AKV Europa

AKV Europa

AKV EUROPA

Wien: 
Schleifmühlgasse 2
1040 Wien
Tel.: 05 04 100 0
wien@akveuropa.at

Linz:
Humboldtstraße 39
4021 Linz
Tel.: 05 04 100 4000
linz@akveuropa.at

Salzburg:
Franz-Josef-Kai 7
5020 Salzburg
Tel.: 05 04 100 5000
salzburg@akveuropa.at

Innsbruck:
Andreas-Hofer-Straße 6
6020 Innsbruck
Tel.: 05 04 100 6000
innsbruck@akveuropa.at

Graz:
Pestalozzistraße 1/2
8011 Graz
Tel.: 05 04 100 8000
graz@akveuropa.at

Klagenfurt:
Sariastraße 5
9020 Klagenfurt
Tel.: 05 04 100 9000
klagenfurt@akveuropa.at

Feldkirch:
Alberweg 15
6800 Feldkirch
Tel.: 05 04 100 2000
feldkirch@akveuropa.at

www.akv.at 

Staatliche Ausszeichnung

 
Zwangsversteigerung - Auflösung des Mietvertrages
Sachlage:

Ein EFH wird in Wien zwangsversteigert. Ich bin potentieller Käufer und wohne mit meiner Gattin in einer kleinen Mietwohnung in Wien. Gemäß Gutachten ist ein mündlicher unbefristeter Mietvertrag vorhanden (Aussage Mieter, der zugleich ein Gläubiger ist!). Das Haus ist in einem schlechten baulichen Zustand und scheint unbewohnt.

 
Problem:

Ist eine Auflösung des Mietvertrages nach einer positiven Ersteigerung unter Einhaltung der einmonatigen Kündigunsfrist möglich? Laut der Archivmeldungen und eigenen Recherchen gilt das MRG nicht, sondern das ABGB §1118 bzw. ZPO §560.

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:

Ein Fruchtgenussrecht bedeutet anders als zB. ein höchstpersönliches Wohnrecht auch ein Vermietendürfen der Berechtigten. Daher kann der Sozialhilfeträger zur Abdeckung allfälliger Pflegekosten vom Eigentümer die Bezahlung eines angemessenen Zinses verlangen. Selbst vermieten darf er nicht.



zuletzt geändert am 30.Nov.2010