| Sachlage: |
| Ein EFH wird in Wien zwangsversteigert. Ich bin potentieller Käufer und wohne mit meiner Gattin in einer kleinen Mietwohnung in Wien. Gemäß Gutachten ist ein mündlicher unbefristeter Mietvertrag vorhanden (Aussage Mieter, der zugleich ein Gläubiger ist!). Das Haus ist in einem schlechten baulichen Zustand und scheint unbewohnt. |
| Problem: |
| Ist eine Auflösung des Mietvertrages nach einer positiven Ersteigerung unter Einhaltung der einmonatigen Kündigunsfrist möglich? Laut der Archivmeldungen und eigenen Recherchen gilt das MRG nicht, sondern das ABGB §1118 bzw. ZPO §560. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Ein Fruchtgenussrecht bedeutet anders als zB. ein höchstpersönliches Wohnrecht auch ein Vermietendürfen der Berechtigten. Daher kann der Sozialhilfeträger zur Abdeckung allfälliger Pflegekosten vom Eigentümer die Bezahlung eines angemessenen Zinses verlangen. Selbst vermieten darf er nicht. |
Zwangsversteigerung - Auflösung des Mietvertrages
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



