| Sachlage: |
| Meine Mutter hat durch ein Testament ein lebenslanges, unentgeltliches und im Grundbuch eingetragenes Fruchtgenussrecht bekommen. |
| Problem: |
| Durch Bekannte haben wir in Erfahrung gebracht, dass wenn meine Mutter zum Pflegefall werden würde und ein Pflegeheim benötigt, das Land Tirol diese Wohnung einfach vermieten könnte, um damit die Kosten vom Heim zu decken. Stimmt diese Aussage? |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Ein Fruchtgenussrecht bedeutet anders als zB. ein höchstpersönliches Wohnrecht auch ein Vermietendürfen der Berechtigten. Daher kann der Sozialhilfeträger zur Abdeckung allfälliger Pflegekosten vom Eigentümer die Bezahlung eines angemessenen Zinses verlangen. Selbst vermieten darf er nicht. |
Darf Land Tirol Wohnung vermieten - Fruchtgenussrecht
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



