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Staatliche Ausszeichnung

 
Miteigentümer EFH (1/8) - Sanierungsmaßnahmen
Sachlage:

Hausmiteigentümer eines EFH, nicht parifiziert.

 
Problem:

Meine Frau und ich sind Miteigentümer eines EFH (gem. 1/8 Anteil), mein Vater besitzt den Rest.

Dieser kümmert sich um Nichts, lässt aber auch keine großen Sanierungsmaßnahmen zu, da diese ins Grundbuch müssten.

Was kann man, soll man unternehmen bzw. wer haftet im Falle, wenn etwas passiert. Das Haus ist 55 Jahre alt und entsprechend sanierungsbedürftig. Thema Unwetter, wer haftet nun, wenn z.B. beim nächsten Sturm was passiert.

Nur ich und meine Familie wohnen in diesem Haus. Mein Vater kommt schon seit Jahren nicht mehr. Kann ich mich in irgendeiner Form absichern?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:

Defacto können Sie nicht einmal notwendige Erhaltungsarbeiten beschließen, weil Sie keine Mehrheit haben. Führen Sie diese auf eigene Faust durch, steht ein Regressanspruch gegen den Vater zu (jetzigen Zustand am besten durch Sachverständigen dokumentieren).

Für Schäden haften Sie mit dem Vater gemeinsam.

Eine Möglichkeit wäre, dass Sie das Haus gegen Abgabe eines Erbverzichts ins Alleineigentum übernehmen (je nach ihrer familiären Situation, weiterer Erben und dem Vermögen des Vaters).



zuletzt geändert am 30.Nov.2010