| Sachlage: |
| Hausmiteigentümer eines EFH, nicht parifiziert. |
| Problem: |
| Meine Frau und ich sind Miteigentümer eines EFH (gem. 1/8 Anteil), mein Vater besitzt den Rest. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Defacto können Sie nicht einmal notwendige Erhaltungsarbeiten beschließen, weil Sie keine Mehrheit haben. Führen Sie diese auf eigene Faust durch, steht ein Regressanspruch gegen den Vater zu (jetzigen Zustand am besten durch Sachverständigen dokumentieren). |
Miteigentümer EFH (1/8) - Sanierungsmaßnahmen
zuletzt geändert am 30.Nov.2010




