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Staatliche Ausszeichnung

 
Nachbars Müll in unserem Garten
Sachlage:

Nachbars Müll in unserem Garten

 
Problem:

Wir wohnen in einem gemieteten Einfamilienhaus mit Garten. Seit nunmehr einem Jahr haben wir neue Nachbarn, die ihren Baumüll (Plastikplanen, Styroporteile, Papiersäcke etc.) und das alte Inventar des Hauses (Möbel, Spiegel etc.) in ihrem Garten lagern. Durch Wind bläst es ständig deren Müll (vor allem das Styropor) in unseren Garten. Wir haben schon säckeweise Nachbars Müll eingesammelt.

Frage:
Muss man sich das gefallen lassen?
Muss ich Nachbars Müll in meinem Garten dulden?
Kann man auch gegen die ästhetische Belästigung durch den im Garten gelagerten Sperrmüll angehen?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:

Die ortsUNüblichen Immissionen müssen Sie nicht dulden, Sie können eine Unterlassungsklage einbringen (Geruch, Styropor, Säcke, etc.)

Die ästhetische Belästigung können Sie nicht bekämpfen.



zuletzt geändert am 30.Nov.2010