| Sachlage: |
| Beim Makler wurde Vom Käufer A ein Vorvertrag unterschrieben. |
| Problem: |
| Jetzt möchte jedoch der Käufer A, welcher den Vorvertrag zuerst gemacht hat dieses Grundstück unbedingt kaufen und droht mit Klage. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Käufer A klagt meines Erachtens zu Recht auf Erfüllung. Der Vorvertrag ist bindend. |
Ist Vorvertrag bindend?
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



