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Staatliche Ausszeichnung

 
Zur Hälfte Eigentümer - Renovierung
Sachlage:

Ich bin zur Hälfte Eigentümer eines Hauses. Meine 2 Brüder je zu einem Viertel. Ich bewohne das Haus. Meine Brüder haben kein Interesse im Haus zu wohnen.

Jetzt muss ich renovieren. Kosten ca.20000€.

 
Problem:

Meine Brüder wollen sich nicht beteiligen. Die Renovierung ist aber notwendig.

Kann ich meine Brüder verpflichten - per Gericht - sich zu beteiligen?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:

Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung, insbesondere Erhaltungsarbeiten, tragen die Miteigentümer anteilig.

Sie können die ausgelegten Kosten im Wege des Regresses von Ihren Brüdern fordern.

Die Kehrseite der Medaille uU eine Teilungsklage oder die Forderung nach einem Benützungsentgeltes des Anteiles Ihrer Brüder.

Mein Vorschlag wäre, die Miteigentümerschaft zu beenden (Auszahlen, Parifizieren).



zuletzt geändert am 30.Nov.2010