| Sachlage: |
| Ich bin zur Hälfte Eigentümer eines Hauses. Meine 2 Brüder je zu einem Viertel. Ich bewohne das Haus. Meine Brüder haben kein Interesse im Haus zu wohnen. |
| Problem: |
| Meine Brüder wollen sich nicht beteiligen. Die Renovierung ist aber notwendig. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung, insbesondere Erhaltungsarbeiten, tragen die Miteigentümer anteilig. |
Zur Hälfte Eigentümer - Renovierung
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



