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Staatliche Ausszeichnung

 
Servitut - landwirtschaftliche Zufahrt - PKW-gerecht?
Sachlage:

Durch Erbschaft bin ich Besitzer einer kleinen Berghütte. Dazu besteht auch ein eingetragenes Wegerecht.

Für die längst überfälligen Erhaltungsarbeiten fahre ich jeweils Sa und So über diesen Weg zu meiner Hütte. Dazu fahre ich auf dem Wiesenweg an dem Zaun des Nachbars entlang, der denselben Weg ebenfalls täglich nutzt.

Genau bis zur Mitte des Zaunes befinden sich durch seine täglichen Fahrten mit dem Jeep tiefe Schlammfurchen, die ich unmöglich mit meinem Pkw befahren kann.

 
Problem:

Der Nachbar ist scharf auf meine Hütte und unterlässt aus diesem Grunde wahrscheinlich auch die Erhaltung. Ich bin auch schon zweimal steckengeblieben und musste mit einem Traktor befreit werden.

Und wenn ich versuche, außerhalb des Schlammloches (ca. 30m lang!) zu fahren, weist mich der Nachbar auf das ordentliche Befahren des "Weges" (bis 3m vom Zaun) hin. Verständlich, denn er hat das anliegende Feld verpachtet und der Bauer ist auch nicht sehr erfreut, wenn ich das befahre.

Was darf ich wirklich lt. dem eingetragenen Wegerecht machen und wie kann ich dieses Problem lösen?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:

Der verpflichtete Nachbar darf Sie in der Ausübung Ihres Servitutes nicht behindern.

Bei landwirtschaftlichen Zufahrten gehe ich aber nicht davon aus, dass der Weg PKW-gerecht sein muss (ausgenommen es wurde ausdrücklich vereinbart).

Die Erhaltung des Weges (Befestigung) hätten Sie alleine auf Ihre Kosten bzw. bei gemeinsamer Nutzung anteilig mit dem Nachbarn durch zu führen.

(Eine unjuristische aber wirtschaftliche Lösung wäre der Ankauf eines gebrauchten Geländewagens)



zuletzt geändert am 30.Nov.2010