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Staatliche Ausszeichnung

 
Ist Vertrag mündlich zustande gekommen?
Sachlage:

Ich wollte ein Grundstück kaufen und habe einer Maklerin einen Betrag genannt, zu dem ich bereit wäre zu kaufen.

Nach 2 Tagen erhielt ich eine Mail mit folgendem Inhalt: "Lieber Herr XXX, ich kann ihnen mitteilen, dass der Verkäufer zu einem Betrag von XXXXX Euro bereit wäre, zu verkaufen."

2 Tage später erhielt ich Nachricht von der Maklerin, dass der Verkäufer nun doch 7000 Euro mehr verlangt.

 
Problem:

Meiner Meinung nach ist der Vertrag mündlich über die Maklerin als Zeugin zustande gekommen.
Ist das korrekt?

Wie gut lägen meine Chancen, würde ich auf Zustandekommen des Vertrages klagen?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:

Die Prozessaussichten sind als eher dürftig einzuschätzen. Sie hätten den Verpflichtungswillen des Verkäufers zum niedrigeren Preis zu beweisen.



zuletzt geändert am 30.Nov.2010