| Sachlage: |
| Ich wollte ein Grundstück kaufen und habe einer Maklerin einen Betrag genannt, zu dem ich bereit wäre zu kaufen. |
| Problem: |
| Meiner Meinung nach ist der Vertrag mündlich über die Maklerin als Zeugin zustande gekommen. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Die Prozessaussichten sind als eher dürftig einzuschätzen. Sie hätten den Verpflichtungswillen des Verkäufers zum niedrigeren Preis zu beweisen. |
Ist Vertrag mündlich zustande gekommen?
zuletzt geändert am 30.Nov.2010




