| Sachlage: |
| Auf Geh- und Fahrrecht (welches grundbücherlich hinterlegt ist) wurden bauliche Maßnahmen getätigt, sprich eine Terrasse mit Höhenniveau 8cm errichtet sowie eine Holzwand erstellt, welche angeblich auszuheben ist. |
| Problem: |
| Wie soll gegen den Nachbarn vorgegangen werden, zivilrechtlich (wir haben keine Rechtsschutzversicherung, Prozesskosten Risiko) oder kann man die Angelegenheit der Baubehörde melden, welche sich dann einschaltet und die Sache klärt (Bundesland Niederösterreich)? |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Die Baubehörde greift in zivilrechtliche Angelegenheiten nicht ein. |
Geh- und Fahrrecht - Nachbar tätigt bauliche Maßnahmen
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



