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Staatliche Ausszeichnung

 
Vermieter - möchte kein unbefristetes Mietverhältnis eingehen
Sachlage:

Vergebührung von schriftlichen Bestandverträgen über Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen.

 
Problem:

Ich bin Vermieter und möchte kein unbefristetes Mietverhältnis eingehen.

Die Mindestbefristung laut MRG beträgt für den Vermieter 3 Jahre. Angenommen der Mieter möchte nur für 1 Jahr mieten - muss der Mietvertrag dennoch für 3 Jahre abgeschlossen und vergebührt werden?
Demnach wäre die Vergebührung für 2 Jahre eine sinnlose Ausgabe!?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Das Gebührenrecht anerkennt leider keinen Rückersatz bei vorzeitiger Vertragsauflösung.

Das Risiko eines unbefristeten Vertrages durch eine unzulässige Befristung (uU mit Nachforderungen durch die Steuer) ist ungemein höher.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010