| Sachlage: |
| Vergebührung von schriftlichen Bestandverträgen über Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen. |
| Problem: |
| Ich bin Vermieter und möchte kein unbefristetes Mietverhältnis eingehen. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Das Gebührenrecht anerkennt leider keinen Rückersatz bei vorzeitiger Vertragsauflösung. Das Risiko eines unbefristeten Vertrages durch eine unzulässige Befristung (uU mit Nachforderungen durch die Steuer) ist ungemein höher. |
Vermieter - möchte kein unbefristetes Mietverhältnis eingehen
zuletzt geändert am 30.Nov.2010




