| Sachlage: |
| Vor ca. einer Woche hat meine Freundin ein Haus mit einer Maklerin (mit Begleitung!) besichtigt. |
| Problem: |
| Meine Freundin möchte das Haus eigentlich nicht kaufen. Zu teuer,... |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Grundsätzlich muss die Maklerin Ihnen gegenüber verdienstlich werden, dh dass sie die Willensübereinkunft zwischen den Vertragsparteien gefördert hat. In diesem Fall gebührt ihr ein angemessenes Honorar. Vertraglich haben Sie persönlich keine Bindung. Ihr Fall liegt in einer Grauzone bei der man nicht sagen kann, ob die Maklerin bei Gericht Erfolg hat. |
Besichtigungsschein auf Freundin - muss ich Provision zahlen?
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



