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Staatliche Ausszeichnung

 
Besichtigungsschein auf Freundin - muss ich Provision zahlen?
Sachlage:

Vor ca. einer Woche hat meine Freundin ein Haus mit einer Maklerin (mit Begleitung!) besichtigt.

Da ich meine Freundin chauffierte meinte die Maklerin ich könne mir doch das Haus auch ansehen. Was wir beide dann auch getan haben.

Noch bevor wir das Haus besichtigten, musste meine Freundin das Besichtigungsformular unterschreiben. Die Maklerin füllte dies im Vorhinein aus und ließ es von meiner Freundin unterschreiben. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass sie Fam. Schwarz (Nachname der Freundin) als Interessent anführte.

 
Problem:

Meine Freundin möchte das Haus eigentlich nicht kaufen. Zu teuer,...

Mittlerweile habe ich mit dem Eigentümer gesprochen, die Maklerin meinte es ist ein Fixpreis, der Eigentümer würde aber einen deutlich niedrigeren Preis akzeptieren.

Wenn ich nun das Haus kaufe, muss ich dann der Maklerin Provision zahlen?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Grundsätzlich muss die Maklerin Ihnen gegenüber verdienstlich werden, dh dass sie die Willensübereinkunft zwischen den Vertragsparteien gefördert hat.

In diesem Fall gebührt ihr ein angemessenes Honorar. Vertraglich haben Sie persönlich keine Bindung.

Ihr Fall liegt in einer Grauzone bei der man nicht sagen kann, ob die Maklerin bei Gericht Erfolg hat.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010