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Staatliche Ausszeichnung

 
Eintragung eines Schuldscheines in das Grundbuch
Sachlage:

Ich benötige eine Eintragung eines Schuldscheines in das Grundbuch meines Grundstückes (das zu gleichen Teilen meiner Frau und mir gehört).

Dieser Schuldschein ist durch das Landes Wien für einen Wohnbaukredit in der Höhe von 36.500 € ausgestellt.

Können Sie mir mitteilen mit welchen Kosten ich zu rechnen habe (für die Eintragung in das Grundbuch und die Beglaubigung des Originalschuldscheines)?

 
Problem:

Das Problem ist, das mein Notar mir Kosten in der Höhe von ca. 590€ verrechnen will, was mir persönlich (als Laie) für etwas hoch vorkommt.

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Das angemessene Honorar wird bei einem Notar aufgrund der Notariatsordnung, bei einem Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz iVm den Allgemeinen Honorarkriterien 2005 berechnet. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien sind möglich.

Bei einem "Streitwert" von € 36.500,00 liegt das tarifmäßige Honorar weit über dem Verlangten. Daneben sind Gerichtsgebühren in Höhe von 1,2% für das Pfandrecht € 438,00 und € 43,00 für die Eingabe zu bezahlen.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010