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Staatliche Ausszeichnung

 
Nachbar baut Betonwand - nicht verputzt
Sachlage:

Wir haben unser Grundstück auf der rechten Seite mit einem 1 Meter hohen Maschendrahtzaun eingefriedet. Nun hat der Nachbar in 9 cm Entfernung davon, eine 2,5 Meter hohe tonnenschwere Schalstein-Betonwand aufgestellt, die nach 3 Metern in eine 2 Meter hohe Holzwand übergeht. Die Betonwand wurde, um uns zu ärgern, vom Nachbar nicht verputzt und sieht wirklich hässlich aus.

 
Problem:

Wir würden gerne die 9 cm zwischen Betonwand und Grundgrenze mit Styropor auffüllen und dann die Wand verputzen lassen. Eine Zustimmung des Nachbars ist wegen des schlechten Nachbarschaftsverhältnisses aber nicht zu erwarten.

Können wir das auch ohne das Einverständnis des Nachbars machen (die Wand erfährt ja eine "Wertsteigerung" und wir stellen keinerlei Besitzansprüchen an die Wand) oder müssen wir 9 cm von dieser Mauer entfernt, eine eigene Mauer auf unserem Grund aufstellen, was ja eigentlich ziemlich absurd wäre?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Falls die Mauer auf dem Grund des Nachbarn steht, können Sie keinerlei kosmetische Handlungen ohne Zustimmung des Nachbarn setzen. Falls die Mauer unzumutbaren Schatten wirft wäre ein Antrag beim Bezirksgericht gerichtet auf Abhilfe denkbar. Die Bauordnung verbietet eine derartige Mauer nicht.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010