| Sachlage: |
| Zwangsversteigerungen |
| Problem: |
| Diesbezüglich habe ich ein Objekt, ein Zweifamilienhaus, in Aussicht und dazu ein paar Fragen bitte. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Offensichtlich wollen Sie ein sogenanntes Superädifikat auf fremdem Grund ersteigern. Es wäre zu klären, ob der Grundeigentümer akzeptiert, dass Sie in den Pachtvertrag eintreten bzw. den Vertrag auch verlängert. Grunderwerbsteuer fällt keine an. Es besteht die Möglichkeit einer Urkundenhinterlegung im Grundbuch. Ob das Zubehör Gegenstand der Versteigerung ist oder nicht, ist dem zu Grunde liegenden Gutachten zu entnehmen, das Sie beim Exekutionsgerichtgericht einsehen können. Nach Erlag des Vadiums und Zuschlagserteilung setzt Ihnen das Exekutionsgericht eine Frist zum Erlag des Meistbots. Bei einem Weiterverkauf ist wiederum die Zustimmung der Gemeinde Wien zu hinterfragen. |
Fragen zu Zwangsversteigerungen
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



