Sprache ändern Deutsch English


 
AKV Europa

AKV Europa

AKV EUROPA

Wien: 
Schleifmühlgasse 2
1040 Wien
Tel.: 05 04 100 0
wien@akveuropa.at

Linz:
Humboldtstraße 39
4021 Linz
Tel.: 05 04 100 4000
linz@akveuropa.at

Salzburg:
Franz-Josef-Kai 7
5020 Salzburg
Tel.: 05 04 100 5000
salzburg@akveuropa.at

Innsbruck:
Andreas-Hofer-Straße 6
6020 Innsbruck
Tel.: 05 04 100 6000
innsbruck@akveuropa.at

Graz:
Pestalozzistraße 1/2
8011 Graz
Tel.: 05 04 100 8000
graz@akveuropa.at

Klagenfurt:
Sariastraße 5
9020 Klagenfurt
Tel.: 05 04 100 9000
klagenfurt@akveuropa.at

Feldkirch:
Alberweg 15
6800 Feldkirch
Tel.: 05 04 100 2000
feldkirch@akveuropa.at

www.akv.at 

Staatliche Ausszeichnung

 
Fragen zu Zwangsversteigerungen
Sachlage:

Zwangsversteigerungen

 
Problem:

Diesbezüglich habe ich ein Objekt, ein Zweifamilienhaus, in Aussicht und dazu ein paar Fragen bitte.

Wenn ich das Objekt, Schätzwert 240.000.-, um z.b. 150.000 ersteigere, welche Kosten kommen dann noch zusätzlich auf mich zu in steuerlicher Hinsicht, Grundbuch etc.?

Mitzuversteigerndes Zubehör, ist das im Versteigerungspreis enthalten oder extra zu bezahlen?

Nach Hinterlegung des Vadiums, wie viel Zeit hat man um den Restbetrag zu bezahlen?

Und für das besagte Objekt besteht eine Art Pachtvertrag mit der Stadt Wien, welche der Eigentümer des Grundstücks ist auf dem das Haus steht. Dieser Vertrag geht bis 2051, was geschieht danach?

Und darf man solch ein Objekt nach Ersteigerung auch weiterverkaufen?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Offensichtlich wollen Sie ein sogenanntes Superädifikat auf fremdem Grund ersteigern.

Es wäre zu klären, ob der Grundeigentümer akzeptiert, dass Sie in den Pachtvertrag eintreten bzw. den Vertrag auch verlängert.

Grunderwerbsteuer fällt keine an. Es besteht die Möglichkeit einer Urkundenhinterlegung im Grundbuch.

Ob das Zubehör Gegenstand der Versteigerung ist oder nicht, ist dem zu Grunde liegenden Gutachten zu entnehmen, das Sie beim Exekutionsgerichtgericht einsehen können.

Nach Erlag des Vadiums und Zuschlagserteilung setzt Ihnen das Exekutionsgericht eine Frist zum Erlag des Meistbots.

Bei einem Weiterverkauf ist wiederum die Zustimmung der Gemeinde Wien zu hinterfragen.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010