Hat Makler Recht auf Provision?
| Sachlage: |
| Besichtigungsschein für ein Objekt über 9000 m² und zwei Gebäuden unterschrieben - eine Gewerbehalle und ein Wohnhaus mit 6000 m². Grund wurde besichtigt weil schon damals von Teilung die Rede war - nur die Gewerbeimmobilie - bin Einzelunternehmer. Nach etwas über 3 Jahren habe ich unter komplett anderen Voraussetzungen das Wohnhaus mit 1000 m² Grund gekauft - weil es mittlerweile in drei Teile geteilt wurde. Hat der Makler dennoch Anspruch auf Provision? Habe das Haus nie mit dem Makler angeschaut, nie mit ihm darüber verhandelt. Dennoch versucht er jetzt durch die Unterschrift am Besichtigungsschein Provision zu verlangen weil es damals ein gesamtes Objekt war und er es am BS auch nur als Gesamtobjekt bezeichnet hat. Bei den Vertragsverhandlungen habe ich den Verkäufer nochmal über den damaligen Makler angesprochen. Er und sein Anwalt (Vertragsverfasser) haben mir zugesichert der Maklervertrag ist gekündigt und ich habe von der Seite keine Kosten zu erwarten. |
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| Problem: |
| Ganz wichtig ist für mich zu wissen - ob ein Besichtigungsschein verjährt verfällt oder was? Verjährung 3 Jahre oder? Oder welche Chancen habe ich noch? |
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| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Auch der Anspruch auf die Vermittlungsprovision verjährt innerhalb von drei Jahren. In Ihrem Fall ist auch noch fraglich, ob der ursprüngliche Makler überhaupt verdienstlich wurde. Er hat ja nicht das gesamte Objekt zum damaligen Preis vermittelt. |
zuletzt geändert am 30.Nov.2010