Sprache ändern Deutsch English


 
AKV Europa

AKV Europa

AKV EUROPA

Wien: 
Schleifmühlgasse 2
1040 Wien
Tel.: 05 04 100 0
wien@akveuropa.at

Linz:
Humboldtstraße 39
4021 Linz
Tel.: 05 04 100 4000
linz@akveuropa.at

Salzburg:
Franz-Josef-Kai 7
5020 Salzburg
Tel.: 05 04 100 5000
salzburg@akveuropa.at

Innsbruck:
Andreas-Hofer-Straße 6
6020 Innsbruck
Tel.: 05 04 100 6000
innsbruck@akveuropa.at

Graz:
Pestalozzistraße 1/2
8011 Graz
Tel.: 05 04 100 8000
graz@akveuropa.at

Klagenfurt:
Sariastraße 5
9020 Klagenfurt
Tel.: 05 04 100 9000
klagenfurt@akveuropa.at

Feldkirch:
Alberweg 15
6800 Feldkirch
Tel.: 05 04 100 2000
feldkirch@akveuropa.at

www.akv.at 

Staatliche Ausszeichnung

 
Pächter hat Holzhütte entfernt
Sachlage:

Meine Mutter hat mir ein Grundstück mit einer Holzhütte geschenkt. Im notariellen Schenkungsvertrag ist der Fruchtgenuss eingetragen.

Ich verpachte derzeit das Grundstück, die Pacht erhält meine Mutter.

Der Pächter hat ohne unser Wissen die Holzhütte entfernt und ein Schwedenhaus errichtet. Zusätzlich hat er einen Wohnwagen abgestellt.

 
Problem:

Die zuständige Behörde hat davon Kenntnis erlangt, einen Lokalaugenschein anberaumt und mich als Grundeigentümer aufgefordert binnen einer vorgegebenen Frist für die Räumung zu sorgen, widrigenfalls eine Ersatzvornahme durchgeführt werden müsse.

Meine Bestrebungen, den Pächter zur Entfernung des Objektes und zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes zu bewegen, blieben bisher ergebnislos. Zusätzlich bezahlt er nunmehr keine Pacht mehr.

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Sie sind der Behörde gegenüber verantwortlich und können sich am Pächter regressieren.

Klagen Sie den Pächter nach schriftlicher Zinsmahnung auf Aufhebung des Pachtvertrages und Räumung.

Die Kosten einer allfälligen Entfernung des Schwedenhauses und Wiederherstellung einer konsenskonformen Holzhütte können Sie ebenfalls vom Pächter fordern.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010