| Sachlage: |
| Meine Mutter hat mir ein Grundstück mit einer Holzhütte geschenkt. Im notariellen Schenkungsvertrag ist der Fruchtgenuss eingetragen. |
| Problem: |
| Die zuständige Behörde hat davon Kenntnis erlangt, einen Lokalaugenschein anberaumt und mich als Grundeigentümer aufgefordert binnen einer vorgegebenen Frist für die Räumung zu sorgen, widrigenfalls eine Ersatzvornahme durchgeführt werden müsse. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Sie sind der Behörde gegenüber verantwortlich und können sich am Pächter regressieren. Klagen Sie den Pächter nach schriftlicher Zinsmahnung auf Aufhebung des Pachtvertrages und Räumung. Die Kosten einer allfälligen Entfernung des Schwedenhauses und Wiederherstellung einer konsenskonformen Holzhütte können Sie ebenfalls vom Pächter fordern. |
Pächter hat Holzhütte entfernt
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



