| Sachlage: |
| Meine Schwester und ich sind Eigentümer eines Hauses in dem seit meiner Scheidung mein Exmann unentgeltlich mit seiner neuen Frau wohnt, es gibt auch keinen Vertrag darüber sondern nur einen Scheidungsvergleich in dem festgehalten wird das er ein höchstpersönliches obligatorisches Wohnungsgebrauchsrecht bis zum Eigenbedarf eines Liegenschaftseigentümers vorliegt. |
| Problem: |
| Mein Sohn will jetzt in das Haus ziehen und mein Exmann weigert sich auszuziehen, da er meinen Sohn nicht als Eigentümer ansieht. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Aufgrund der von Ihnen bekannt gegebenen Information gehe ich davon aus, dass eine Übertragung des Hausanteiles auf Ihren Sohn notwendig ist, damit das Wohnrecht endet. Ich müsste den Scheidungsvergleich aber noch prüfen. Ist Ihre Schwester dem Vergleich in irgendeiner Form beigetreten oder hat Sie die Vereinbarung einfach akzeptiert? Es müsste der seinerzeitige Wille der Parteien fest gestellt werden. Vielleicht hilft auch ein Anwaltsbrief, ohne dass Sie eine Übertragung des Eigentums auf Ihren Sohn vornehmen müssen und ein Auszug erfolgt. |
Exmann wohnt in Haus - ich bin Eigentümerin
zuletzt geändert am 30.Nov.2010




