| Sachlage: |
| Mein Lebensgefährte wohnt im Haus der Mutter, angeblich "Scheibengrund". Sie möchte nicht übergeben, evt. aber ein Grundstück "herausmessen" lassen und dem Sohn überschreiben. |
| Problem: |
| Welche Dinge gibt es im Zusammenhang mit einem Scheibengrund zu beachten? Ist er teilbar? |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Leider ist mir der unjuristische Begriff des Scheibengrundes nicht bekannt. Mit einem Teilungsplan eines Ziviltechnikers können bei Vorliegen der Voraussetzungen aus einem Grundstück mehrere Parzellen gemacht werden. Ob Bauland vorliegt, ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ersichtlich. Versorgungsprobleme mit Wasser, Leitungen, Strom etc. wären im Vereinbarungsweg zu lösen und entsprechende Dienstbarkeiten im Grundbuch einzuverleiben. |
Kann man Grundstück teilen?
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



