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Staatliche Ausszeichnung

 
Umwidmung
Sachlage:

Umwidmung

 
Problem:

Wir wollen von der Gemeinde eine Umwidmung eines Grundstückes von Aufschließungsmischgebiet auf Baumischgebiet. Jetzt sagt die Gemeinde, dass wir den rechten Nachbarn mit einbeziehen müssen und dieser auch Umwidmen muss - damit keine Lücken im Baumischgebiet entstehen! Stimmt das? Und was kostet die Umwidmung?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Ob und wie die Gemeinde Flächen widmet, steht in ihrem Belieben. Die Forderung nach zusammenhängenden Flächen ist verständlich. Die Umwidmung stellt einen öffentlich rechtlichen Vorgang dar, in dem Sie kaum Rechte haben. Kosten fallen für diesen Beschluss meines Wissens für Sie nicht an.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010