| Sachlage: |
| Ich habe eine Wohnung (2.Stock) - 3 Zimmer - gekauft - Übergabe im Februar. |
| Problem: |
| Es wurde bei der Nachbarwohnung eine Terrasse (2.Stock) errichtet mit Geländer. Dieses Geländer -von ca. 1 m Höhe reicht direkt (25 cm vom Fensterrand herein - und 75 cm in die Fensterhöhe) im rechten Winkel vor das Zimmerfenster meiner Wohnung. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Terrasse entsprechend der Tiroler Bauordnung errichtet wurde. Ich empfehle die Anzeige dieses Sachverhaltes an die Baubehörde. Eine Klage auf Entfernung ist m.E. nur unter Zustimmung aller übrigen Miteigentümer zulässig. |
Geländer von Terrasse reicht direkt vor mein Zimmerfenster
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



