| Sachlage: |
| Zweifamilienhaus, Parifizierungsgutachten aus 1993 falsch, unsere Wohnung Top 2 verfügt nur über einen KFZ-Abstellplatz. |
| Problem: |
| Können die anderen Miteigentümer unser Fahrzeug ohne Konsequenzen abschleppen lassen? |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Das Abschleppen stellt unzulässige Eigenmacht dar, Sie können eine Besitzstörungsklage einbringen. Allerdings benötigen Sie zur ausschließlichen Nutzung der Allgemeinfläche eine Regelung mit den übrigen Miteigentümern. Die Gemeinschaft könnte auch Sie auf Unterlassung klagen. |
Zweifamilienhaus, Parifizierungsgutachten falsch
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



