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Staatliche Ausszeichnung

 
Zweifamilienhaus, Parifizierungsgutachten falsch
Sachlage:

Zweifamilienhaus, Parifizierungsgutachten aus 1993 falsch, unsere Wohnung Top 2 verfügt nur über einen KFZ-Abstellplatz.

Miteigentümer parken regelwidrig auf einer in der Parifizierung ausgewiesenen Gartenfläche. Nun hat der Nachbar auf dessen Hof wir mit einem Fahrzeug geparkt haben, das Parkrecht untersagt, sodass wir gezwungen sind ein Fahrzeug auf der Allgemeinfläche abzustellen.

Es gibt keine Benützungsregelung der Allgemeinflächen. Zum Teil parken Besucher der Miteigentümer auch auf den Allgemeinflächen

 
Problem:

Können die anderen Miteigentümer unser Fahrzeug ohne Konsequenzen abschleppen lassen?
Käme das nicht einer Besitzstörung gleich?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Das Abschleppen stellt unzulässige Eigenmacht dar, Sie können eine Besitzstörungsklage einbringen. Allerdings benötigen Sie zur ausschließlichen Nutzung der Allgemeinfläche eine Regelung mit den übrigen Miteigentümern.

Die Gemeinschaft könnte auch Sie auf Unterlassung klagen.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010