| Sachlage: |
| Ich möchte eine Wohnung in Wien (ca. 70m²) kaufen, bei der in den Lichthof ein Bad (ca. 2 m²) eingebaut wurde, das nicht parifiziert ist. |
| Problem: |
| Was sind die Konsequenzen für mich, wenn keine Baugenehmigung und keine Zustimmung der Miteigentümer für den Badeinbau vorliegen? |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Die Baubehörde könnte einen Abbruchbescheid erlassen. Von jedem Miteigentümer brauchen Sie eine Unterschrift für die Nachparifizeirung im Wege eines Gutachtens. Die Alternative ist die Übernahme des konsenslosen Badezimmers allenfalls mit einem Abschlag auf den Kaufpreis. |
Wohnung kaufen - Bad nicht parifiziert
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



