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Staatliche Ausszeichnung

 
Wohnung kaufen - Bad nicht parifiziert
Sachlage:

Ich möchte eine Wohnung in Wien (ca. 70m²) kaufen, bei der in den Lichthof ein Bad (ca. 2 m²) eingebaut wurde, das nicht parifiziert ist.

Für den Badezimmer-Einbau liegen weder eine baubehördliche Bewilligung noch eine rechtswirksame Zustimmungen der übrigen Miteigentümer des Hauses vor.

Lt. Verkäufer ist eine Nachparifizierung nicht notwendig, da die Größe der dazugekommenen Fläche (durch die nachträgliche Veränderung) weniger als 2m² beträgt und im Verhältnis zur Wohnungsgröße (ca. 70m²) weniger als 3% ausmacht..

 
Problem:

Was sind die Konsequenzen für mich, wenn keine Baugenehmigung und keine Zustimmung der Miteigentümer für den Badeinbau vorliegen?

Was wäre in dem Fall die richtige Vorgehensweise (könnte man nachträglich eine Baubewilligung beantragen) und wie teuer kommt mich das zu stehen?

Ist eine Nachparifizierung tatsächlich nicht notwendig?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Die Baubehörde könnte einen Abbruchbescheid erlassen.

Von jedem Miteigentümer brauchen Sie eine Unterschrift für die Nachparifizeirung im Wege eines Gutachtens.

Die Alternative ist die Übernahme des konsenslosen Badezimmers allenfalls mit einem Abschlag auf den Kaufpreis.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010