| Sachlage: |
| Nach Besichtigung einer Neubauwohnung habe ich wenige Tage später ein Anbot unterzeichnet. |
| Problem: |
| Aufgrund dieser zusätzlichen Bedingungen habe ich den Mietvertrag nicht unterschrieben und mich mit dem Vermieter darauf geeinigt das Geschäft nicht zu machen. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Zwischen Mieter und Vermieter bestand in einem wesentlichen Punkt Dissens. Die Maklerin hat die Willensübereinkunft nicht gefördert, diesen Umstand uU sogar verschwiegen. Sie ist daher nicht verdienstlich geworden. Ich gehe aufgrund der mir erteilten Information ohne Urkunden davon aus, dass keine Provision gebührt. |
Anbot unterschrieben - Rücktritt - Makler will Provision
zuletzt geändert am 30.Nov.2010




