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Staatliche Ausszeichnung

 
Anbot unterschrieben - Rücktritt - Makler will Provision
Sachlage:

Nach Besichtigung einer Neubauwohnung habe ich wenige Tage später ein Anbot unterzeichnet.

In diesem Anbot wird kein Kündigungsverzicht seitens des Mieters und auch keine Kündigungsfrist festgelegt.

Bei Vorliegen des konkreten Mietvertrages sind in diesem folgende zusätzliche Punkte enthalten: 1 Jahr Kündigungsverzicht des Mieters danach 3-monatige Kündigungsfrist, welche nur zu den Stichtagen 31.12 und 30.06 erfolgen kann.

 
Problem:

Aufgrund dieser zusätzlichen Bedingungen habe ich den Mietvertrag nicht unterschrieben und mich mit dem Vermieter darauf geeinigt das Geschäft nicht zu machen.

Die Maklerin möchte nun auf Grund des unterschriebenen Anbots dennoch die Provision. Ich verwies daraufhin auf die zusätzlichen Punkte im Mietvertrag, welche nicht im Anbot enthalten waren hin und führte diese als Grund für den Rücktritt vom Anbot an und verweigerte die Zahlung.

Wer ist nun im Recht?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Zwischen Mieter und Vermieter bestand in einem wesentlichen Punkt Dissens.

Die Maklerin hat die Willensübereinkunft nicht gefördert, diesen Umstand uU sogar verschwiegen. Sie ist daher nicht verdienstlich geworden.

Ich gehe aufgrund der mir erteilten Information ohne Urkunden davon aus, dass keine Provision gebührt.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010