| Sachlage: |
| Gemeinsame Investitionen im Haus des Lebensgefährten |
| Problem: |
| Mein LG besitzt ein Haus, seine Eltern haben lebenslanges Wohnrecht darin. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Vereinbaren Sie schriftlich die Folgen der Auflösung der LG, z.B. Räumung durch Sie Zug um Zug gegen die Zahlung einer Ausgleichszahlung und lassen Sie sich zusätzlich Ihre Ansprüche z.B. durch ein Pfandrecht im Grundbuch absichern. |
Gemeinsame Investitionen im Haus des Lebensgefährten
zuletzt geändert am 30.Nov.2010




