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Staatliche Ausszeichnung

 
Gemeinsame Investitionen im Haus des Lebensgefährten
Sachlage:

Gemeinsame Investitionen im Haus des Lebensgefährten

 
Problem:

Mein LG besitzt ein Haus, seine Eltern haben lebenslanges Wohnrecht darin.

Ich möchte Investitionen tätigen (z.B. Fensterkauf) - wie sichern wir uns beide für den Fall einer Trennung ab, damit ich das Kapital wieder zurückbekomme (Haus kann nicht mit den Eltern verkauft werden) und LG nicht mit einem Schlag finanziell ruiniert ist?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Vereinbaren Sie schriftlich die Folgen der Auflösung der LG, z.B. Räumung durch Sie Zug um Zug gegen die Zahlung einer Ausgleichszahlung und lassen Sie sich zusätzlich Ihre Ansprüche z.B. durch ein Pfandrecht im Grundbuch absichern.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010