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Staatliche Ausszeichnung

 
Hauskauf - Mieter will nicht ausziehen
Sachlage:

Hauskauf: derzeit unbefristet vermietet- Mieter will nicht ausziehen

 
Problem:

Wir können das Haus eines Familienmitglieds erwerben, jedoch besteht, derzeit ein unbefristetes Mietverhältnis und dieser Mieter weigert sich auszuziehen. Kann durch einen Kauf
1) der Mietvertrag gekündigt werden
2) ein neuer, befristeter Mietvertrag aufgesetzt werden?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Der Käufer/Erbe/Beschenkte tritt anstelle des Vermieters in den Vertrag ein. Unter der Prämisse, dass das Objekt nicht dem MRG unterliegt (§ 1, z.B. EF-Haus) kann der unbefristete Vertrag nach den Kündigungsbestimmungen der ZPO aufgekündigt werden, falls vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Ich rate zur gerichtlichen Aufkündigung bzw. einvernehmlichen schriftlichen Beendigung. Im Anschluss kann ein befristeter Vertrag abgeschlossen werden.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010