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Staatliche Ausszeichnung

 
Verkauf ETW - Wer trägt Maklerkosten
Sachlage:

Ich möchte meine Eigentumswohnung über einen Makler verkaufen.

 
Problem:

Wer trägt die Maklerkosten?
Ich als Verkäufer alleine oder der Käufer alleine.
Oder müssen wir uns die Maklerkosten teilen oder kassiert der Makler von beiden die Maklergebühr?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Üblicherweise werden vom Makler sowohl vom Verkäufer, als auch vom Käufer je 3% des Kaufpreises verlangt, man kann aber auch Abweichendes vereinbaren.

Eine geringe Abgeberprovision hebt nicht gerade die Einsatzfreudigkeit des Maklers, wird aber dann akzeptiert werden, wenn das Objekt einen überdurchschnittlichen Wert hat, die Konkurrenz groß oder der Markt gut ist.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010