| Sachlage: |
| Ich möchte meine Eigentumswohnung über einen Makler verkaufen. |
| Problem: |
| Wer trägt die Maklerkosten? |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Üblicherweise werden vom Makler sowohl vom Verkäufer, als auch vom Käufer je 3% des Kaufpreises verlangt, man kann aber auch Abweichendes vereinbaren. Eine geringe Abgeberprovision hebt nicht gerade die Einsatzfreudigkeit des Maklers, wird aber dann akzeptiert werden, wenn das Objekt einen überdurchschnittlichen Wert hat, die Konkurrenz groß oder der Markt gut ist. |
Verkauf ETW - Wer trägt Maklerkosten
zuletzt geändert am 30.Nov.2010




