Reihenhausumbau - Zustimmung der Miteigentümer?
| Sachlage: |
| Reihenhaus im Wohnungseigentum nach WEG2002. Reihenhäuser sind als Eigenständige Objekte ausgeführt (Feuermauer). Wir wollen an unserem Reihenhaus einen Umbau machen (Dachgauben + Wintergarten). Die anderen Parteien verweigern Zustimmung. |
| |
| Problem: |
| Im Wohnungseigentumsvertrag ist folgendes geregelt: Jeder Liegenschaftseigentümer darf an seinem Gebäudeteil bauliche Veränderungen ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer auf eigene Kosten vornehmen, jedoch unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften, wie insbesondere der Bauordnung. Sofern eine Zustimmung des Eigentümers eines anderen Objektes hierzu erforderlich ist, ist dieser zur Abgabe dieser Zustimmung verpflichtet. Welche rechtlichen Schritte sind notwendig um diese Zustimmung mit Berufung auf den Wohnungseigentumsvertrag durchzusetzen? Können die anderen Parteien den Umbau (Dachgaube, Wintergartenanbau) verhindern? |
| |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Fordern Sie die übrigen WE auf, den Einreichplan (der der Bauordnung entsprechen muss) zu unterfertigen, widrigenfalls die vertraglich vereinbarte Zustimmung gerichtlich eingeklagt wird. |
zuletzt geändert am 30.Nov.2010