| Sachlage: |
| Wir wollen ein Haus kaufen. Kaufpreis 130.000.- plus Kosten für Inventar-Einrichtungen 22.000.- |
| Problem: |
| Von welchem Betrag hat der Makler Anspruch (3 % Vermittlungsprovision) |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Maßgeblich ist Ihre Vereinbarung mit dem Immobilienmakler. Wenn er auch beim Inventar die Willensübereinkunft gefördert hat oder das Splitting zur Steuerminimierung gewählt wurde (das Haus also auch um 152.000,00 gekauft worden wäre), tendiere ich zur höheren Provision. Gesetzliche Regeln gibt es nicht. |
Von welchem Betrag Vermittlungsprovision bei Kauf?
zuletzt geändert am 30.Nov.2010




