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Staatliche Ausszeichnung

 
Bad nicht parifiziert - keine Baugenehmigung
Sachlage:

Ich habe vor einigen Jahren etwas blauäugig eine Wohnung in Wien (ca. 70m²) gekauft, bei der in den Lichthof ein Bad (ca. 2 m²) eingebaut wurde, das nicht parifiziert ist. Lt. Verkäufer war der Badeinbau genehmigt.

 
Problem:

Bei der Einsichtnahme in die Plankammer der Ma37 konnte ich keine Unterlagen darüber (Baugenehmigung) finden. Auch nicht über die Parifizierung.

Gibt es noch andere Quellen / Archive, wo Infos über Baugenehmigungen / Parifizierung zum konkreten Objekt zu finden sind?

Ich möchte die Wohnung verkaufen.
Was sind die Konsequenzen für mich, wenn keine Baugenehmigung für den Badeinbau vorliegt?
Was wäre in dem Fall die richtige Vorgehensweise und wie teuer kommt mich das zu stehen?
Was sind die Konsequenzen der nicht-vorhandenen Parifizierung?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Die Baubehörde ist neben dem Grundbuch die einzige Informationsquelle für allfällige Pläne.

Bei einem Verkauf hätten Sie entweder auf den bestehenden Mangel hin zu weisen, was den Kaufpreis drückt bzw. die Verkäuflichkeit erschwert.

Eine Nachparifizierung bedarf der Zustimmung aller übrigen Miteigentümer. Sie werden diese Zustimmung kaum bekommen. Die Kosten einer Neuparifizierung und Änderung im Grundbuch ist auch nicht billig, ich schätze ohne Anspruch auf Richtigkeit inkl. Gutachten und Grundbuchsanträgen € 7 -10.000,00.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010