| Sachlage: |
| Ich habe vor einigen Jahren etwas blauäugig eine Wohnung in Wien (ca. 70m²) gekauft, bei der in den Lichthof ein Bad (ca. 2 m²) eingebaut wurde, das nicht parifiziert ist. Lt. Verkäufer war der Badeinbau genehmigt. |
| Problem: |
| Bei der Einsichtnahme in die Plankammer der Ma37 konnte ich keine Unterlagen darüber (Baugenehmigung) finden. Auch nicht über die Parifizierung. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Die Baubehörde ist neben dem Grundbuch die einzige Informationsquelle für allfällige Pläne. Bei einem Verkauf hätten Sie entweder auf den bestehenden Mangel hin zu weisen, was den Kaufpreis drückt bzw. die Verkäuflichkeit erschwert. Eine Nachparifizierung bedarf der Zustimmung aller übrigen Miteigentümer. Sie werden diese Zustimmung kaum bekommen. Die Kosten einer Neuparifizierung und Änderung im Grundbuch ist auch nicht billig, ich schätze ohne Anspruch auf Richtigkeit inkl. Gutachten und Grundbuchsanträgen € 7 -10.000,00. |
Bad nicht parifiziert - keine Baugenehmigung
zuletzt geändert am 30.Nov.2010




