| Sachlage: |
| Ich möchte mit meiner LG ein EFH auf einem Grundstück ihrer Eltern bauen. |
| Problem: |
| Was ist besser? Baurecht, kaufen, schenken lassen? Wie ist im jeweiligen Fall vorzugehen? |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Wenn Sie die Liegenschaft geschenkt bekommen, ist das für Sie und die LG günstiger. Sie sollten eine schriftliche interne Regelung treffen, was passiert, wenn die Lebensgemeinschaft aufgelöst wird. Bei einem Baurecht bleibt das Eigentum beim Besteller, erster steuerbarer Vorgang. Nach einigen Jahren erbt die LG das Grundstück, bei der LG erlischt aufgrund dieser Vereinigung von Bauberechtigtem und Eigentümer das Baurecht, 2. Steuervorgang. Allerdings bleibt zu Ihren Gunsten das Baurecht aufrecht. |
Mit LG EFH auf Grundstück ihrer Eltern bauen
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



