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Staatliche Ausszeichnung

 
Kaufvertrag wurde aufgesetzt - Verkäufer jedoch verstorben
Sachlage:

Haben ein Haus gefunden, und mit dem Verkäufer (Eigentumsbesitzer) ein schriftliches Kaufanbot gemacht, welches auch angenommen worden ist. Daraufhin wurde der Kaufvertrag aufgesetzt.

 
Problem:

Verkäufer (Grundstückseigentümer) ist vor Kaufvertragsunterzeichnung verstorben.

Habe ich trotzdem ein Vorrecht/Anrecht auf das Haus, oder ist der Kauf des Hauses mit dem Tod des Verkäufers hinfällig?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Aufgrund der schriftlichen Annahme des Anbotes können Sie den sog. "ruhenden Nachlass" nach dem Verstorbenen, vertreten durch den Gerichtskommissär auffordern, eine grundbuchsfähige Urkunde zu fertigen, allenfalls auch darauf klagen.

Den abhandelnden Kommissär erfragen Sie im Bezirksgericht, in dem der Verstorbenen zuletzt seinen Aufenthalt hatte (uU Pflegeheim).


zuletzt geändert am 30.Nov.2010