| Sachlage: |
| Haben ein Haus gefunden, und mit dem Verkäufer (Eigentumsbesitzer) ein schriftliches Kaufanbot gemacht, welches auch angenommen worden ist. Daraufhin wurde der Kaufvertrag aufgesetzt. |
| Problem: |
| Verkäufer (Grundstückseigentümer) ist vor Kaufvertragsunterzeichnung verstorben. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Aufgrund der schriftlichen Annahme des Anbotes können Sie den sog. "ruhenden Nachlass" nach dem Verstorbenen, vertreten durch den Gerichtskommissär auffordern, eine grundbuchsfähige Urkunde zu fertigen, allenfalls auch darauf klagen. Den abhandelnden Kommissär erfragen Sie im Bezirksgericht, in dem der Verstorbenen zuletzt seinen Aufenthalt hatte (uU Pflegeheim). |
Kaufvertrag wurde aufgesetzt - Verkäufer jedoch verstorben
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



