| Sachlage: |
| Wir haben unsere Wohnung verkauft und es wird alles über ein Treuhandkonto abgewickelt. (Rechtsanwalt) |
| Problem: |
| Nun wird das Geld vom Käufer bis Mittwoch auf diesem Treuhandkonto sein. Nun hat uns dieser gesagt, dass er das Geld nicht freigeben kann, sondern das mind. 14 Tage dauert, bis das Geld von der RA-Kammer freigegeben wird. WARUM DENN DAS??? |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Ein Immobilienverkauf geht, wie der Name schon sagt, etwas langsamer von Statten als der Kauf einer Wurstsemmel. Eigentümer wird der Käufer erst, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Daher entzieht man ihm im Wege der Treuhandschaft die Verfügung über den Kaufpreis, zahlt aber auch an den Verkäufer erst aus, wenn der Käufer im Grundbuch eingetragen ist (Zug-um-Zug-Prinzip). Beglaubigung, Meldung bei der Kammer, Löschungserklärungen betreffend Belastungen, Gebührenberechnung, Behandlung im Grundbuch sind ausschlaggebend für eine im besten Fall 2-3-wöchige Dauer der Abwicklung. Der Treuhänder muss sich strikt an die im Treuhandvertrag mit Ihnen und dem Käufer vereinbarten Bedingungen halten und wird dabei von der Kammer überwacht. Das Geld liegt auf einem Treuhandkonto beim Rechtsanwalt, die mageren Zinsen bekommen Sie, die Kammer hat außer der Arbeit gutbezahlter Bediensteter (die alle Rechtsanwälte im Wege der Kammerumlage finanzieren) nichts davon. Dieses Vieraugenprinzip dient zu Ihrer eigenen Absicherung. Der Kollege steht Ihnen zum Ablauf sicher gerne Rede und Antwort. |
Geld für Kauf einer Wohnung auf Treuhandkonto
zuletzt geändert am 30.Nov.2010




