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Staatliche Ausszeichnung

 
Verkauf eines Teils der Garage?
Sachlage:

Ich bin Eigentümer eines Wohnungseigentumsobjekts (Garage) welche aus zwei baulich abgeschlossen Räumlichkeiten für die Einstellung von Kraftfahrzeugen besteht.

Das selbstständige Wohnungseigentumsobjekt besteht eigentlich aus 2 Garagen, welche sogar eigene Tore und eine Trennmauer haben, baulich abgeschlossen sind, aber im Grundbuch unter einer "Garage" zusammengefasst eingetragen sind.

 
Problem:

Nun hat ein Miteigentümer Kaufinteresse gezeigt von der Garage eine Teilfläche für ein KFZ, also eine der 2 Garagen von dem Wohnungseigentumsobjekt Garage zu erwerben.

Sind nun 2 einzelne Wohnungseigentumsobjekte z.B. G1 und G2 aus dem Wohnungseigentumsobjekt Garage davor zu bilden, und dann an jeden von ihnen wiederum Wohnungseigentum zu begründen?

Oder kann man ganz einfach nur Anteile an der Garage verkaufen, aus denen dann in Grundbuch G1 und G2 werden?

Oder gibt diesbezüglich noch eine andere (einfachere) Vorgehensweise?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Meines Erachtens ist im Fall des Verkaufes eine Neuparifizerung notwendig, alle WE müssten unterschreiben, ein Gutachten erstellt werden.

Wirtschaftlich sinnvoller, allerdings riskanter für den Interessenten, ist eine Vermietung mit entsprechender Absicherung.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010