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Staatliche Ausszeichnung

 
Eigentum mit Lasten im Grundbuchauszug
Sachlage:

Eigentum mit Lasten im Grundbuchauszug

 
Problem:

Ich würde gerne ein Objekt kaufen, das Lasten aufweist. Das Immobilienbüro garantiert einen lastenfreien Verkauf. Kann ich mich darauf verlassen? Wäre es einklagbar, wenn sie "lastenfrei" vermerken aber dennoch Lasten auf dem Objekt wären?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Unter Lastenfreiheit wird im engeren Sinn Geldlastenfreiheit verstanden. Der abwickelnde Rechtsanwalt löscht ein Pfandrecht gegen Direktzahlung an die Bank. Vorab muss aber klar sein, dass der Kaufpreis ausreicht. Andere Lasten wie Wohnungs- und Fruchtgenussrechte, Leitungsrechte werden durch beglaubigte Löschungserklärungen der Berechtigten gelöscht. Ein Rechtsstreit, z.B. auf Rückabwicklung gerichtet soll tunlichst vermieden werden.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010