| Sachlage: |
| Die Zufahrt zum Gasthof führt über einen Privatweg im Privatgrundstück des Nachbarn. |
| Problem: |
| Auffahrt zum Gasthof durch Schneemassen nicht mehr möglich. Verbot des Schneeräumens durch Dritten und Verbot den Schnee neben den Weg zu schaufeln. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Der Grundeigentümer darf Sie in der Ausübung Ihres Servituts nicht behindern, insbesondre kein Schneeräumverbot verhängen. Überprüfen Sie den genauen Umfang des Rechtes allenfalls unter Einbeziehung eines örtlichen Kollegen und klagen Sie allfällig auf Unterlassung. |
Verbot des Schneeräumens auf Servitut-Weg
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



