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AKV Europa

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Staatliche Ausszeichnung

 
Verbot des Schneeräumens auf Servitut-Weg
Sachlage:

Die Zufahrt zum Gasthof führt über einen Privatweg im Privatgrundstück des Nachbarn.

Seit über 30 Jahren haben wir das Servitutsrecht, Wegerecht. Jetzt verweigert der Nachbar, dass bis jetzt gegen Bezahlung durchgeführte Schneeräumen.

 
Problem:

Auffahrt zum Gasthof durch Schneemassen nicht mehr möglich. Verbot des Schneeräumens durch Dritten und Verbot den Schnee neben den Weg zu schaufeln.

Kann der Grundstückseigentümer solches verbieten?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Der Grundeigentümer darf Sie in der Ausübung Ihres Servituts nicht behindern, insbesondre kein Schneeräumverbot verhängen.

Überprüfen Sie den genauen Umfang des Rechtes allenfalls unter Einbeziehung eines örtlichen Kollegen und klagen Sie allfällig auf Unterlassung.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010