| Sachlage: |
| Für eine Liegenschaft wurde nach langem verhandeln ein mündlicher Kaufpreis von 92.000 Euro vereinbart die Finanzierung mit der Bank war schon vereinbart, der Notartermin ebenso. Dieser hat bereits den fertigen Vertrag unterschriftsbereit aufliegen. |
| Problem: |
| Rücktritt vom mündlichen Kaufvertrag |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Wenn Sie den mündlichen Vertrag beweisen können, wäre eine Klage auf Unterfertigung des Kaufvertrages möglich. Ich rate aus wirtschaftlichen Gründen aber dazu, einen neuen Käufer zu suchen und einen allfälligen Schaden (geringerer Verkaufpreis, Zinsschaden, Notarkosten) beim Gegner zu fordern. |
Rücktritt vom mündlichen Kaufvertrag
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



