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Staatliche Ausszeichnung

 
Rücktritt vom mündlichen Kaufvertrag
Sachlage:

Für eine Liegenschaft wurde nach langem verhandeln ein mündlicher Kaufpreis von 92.000 Euro vereinbart die Finanzierung mit der Bank war schon vereinbart, der Notartermin ebenso. Dieser hat bereits den fertigen Vertrag unterschriftsbereit aufliegen.

Am gleichen Tag des Notartermins ruft der Käufer an und sagt er hätte gesundheitliche Probleme und muss den Termin verschieben. In Wahrheit hatte er bereits einen Tag davor die Bank davon informiert dass der Kauf hinfällig sei. Erst nach Tagen kam ein kurz gefasster Brief ohne Absenderadresse, dass der Kauf nun doch nicht stattfinden könne. Wir mussten in dieser Zeitspanne einige potentielle Käufer abweisen.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?

 
Problem:

Rücktritt vom mündlichen Kaufvertrag

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Wenn Sie den mündlichen Vertrag beweisen können, wäre eine Klage auf Unterfertigung des Kaufvertrages möglich.

Ich rate aus wirtschaftlichen Gründen aber dazu, einen neuen Käufer zu suchen und einen allfälligen Schaden (geringerer Verkaufpreis, Zinsschaden, Notarkosten) beim Gegner zu fordern.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010