| Sachlage: |
| Stilllegung von einem unbewohnten Haus |
| Problem: |
| Ich wollte das Haus stilllegen lassen da es unbewohnt ist. (Müllgebühr, Wasseranschluss und Kanalgebühr) |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Diese Gebühren sind öffentlichrechtlicher Natur und werden mit Bescheid vorgeschrieben. Einfach abbestellen wegen Nichtinanspruchnahme können Sie nicht. Aus wirtschaftlicher Sicht sollten Sie die Liegenschaft vermieten oder verkaufen und nicht brach liegen lassen. |
Stillegung eines unbewohnten Hauses
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



