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Staatliche Ausszeichnung

 
Stillegung eines unbewohnten Hauses
Sachlage:

Stilllegung von einem unbewohnten Haus

 
Problem:

Ich wollte das Haus stilllegen lassen da es unbewohnt ist. (Müllgebühr, Wasseranschluss und Kanalgebühr)

Dies wurde von der Gemeinde abgelehnt. Muss ich für eine Leistung bezahlen, die ich nicht benötige?

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Diese Gebühren sind öffentlichrechtlicher Natur und werden mit Bescheid vorgeschrieben.

Einfach abbestellen wegen Nichtinanspruchnahme können Sie nicht.

Aus wirtschaftlicher Sicht sollten Sie die Liegenschaft vermieten oder verkaufen und nicht brach liegen lassen.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010