| Sachlage: |
| Wollen eine Altbauwohnung für unsere Tochter (Zwang) ersteigern, aber es ist ein "Mieter" seit einigen Jahren mit mündlichem Mietvertrag in dieser Wohnung. Der Besitzer unauffindbar, daher die Zwangsversteigerung. |
| Problem: |
| Wie kann ich diesen Mieter herausbekommen? |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Wenn die Wohnung dem MRG unterliegt (§ 1 gilt z.B. ab 3 Wohnungen), haben Sie wenig Chancen, einen der für den Vermieter sehr restriktiv gehandhabten Kündigungsgründe dieses Gesetzes durch zu bringen. Eine Aufkündigung mangels Zinszahlung kann vom Mieter durch Vollzahlung abgewendet werden. Sie rate eher vom Kauf ab. |
Wollen Altbauwohnung ersteigern - Mieter wohnt noch darin
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



