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Staatliche Ausszeichnung

 
Privatstraße soll saniert werden
Sachlage:

Privatstraße soll saniert werden damit sie ins Öffentliche gut übergeht. Wir haben vom Vorbesitzer Vertrag übernommen für die Erhaltung und Schneeräumung in gleichen Teilen mitzutragen.

Aber wie ist die gerechte Aufteilung der Sanierung sind 17 Anrainer aber 21 Parzellen. Straßenbesitzer hat 5 Parzellen.

Was ist Unterschied Erhaltung - Sanierung.
Müssen wir Sanierung mitfinanzieren?

 
Problem:

Straßenbesitzer will Straße der Gemeinde übergeben damit die Gründe in Bauland umgewidmet werden, will seine Gründe verkaufen. Müssten aber die Straße weiter erhalten und sanieren.

Gemeinde beteiligt sich nur mit 20% an Erhaltung Schneeräumung. Wie ist der gerechte Kostenaufteilungsschlüssel.

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Ihre Information ist leider schwer zu durchschauen.

Wenn der Weg ins öffentliche Gut übergehen soll, warum vorher sanieren?
Und wenn der Nachbar dadurch seine Parzellen besser verkaufen kann, warum nicht anteilige Aufteilung der Erhaltung (=Sanierung) nach den Anrainern?


zuletzt geändert am 30.Nov.2010