| Sachlage: |
| Privater Servitutsweg wird von Tochter der Miteigentümerin als Dauerparkplatz genutzt, wenn diese Tochter Besuch hat, besteht für mich keine Chance vorbeizufahren. |
| Problem: |
| Einzige Ein und Ausfahrmöglichkeit! Darf sie diesen Weg als Dauerparkplatz nutzen? |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Sowohl der Servitutsverpflichtete als auch seine Besucher und Mitbewohner müssen Ihnen die Ausübung des Servitutsrechtes ermöglichen. Von Besitzstörungsklage bis Unterlassungsklage reichen die rechtlichen Instrumenten zur Herstellung des vereinbarten Zustandes. |
Servitutsweg wird von parkendem Fahrzeug blockiert.
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



