| Sachlage: |
| Besichtigung einer Eigentumswohnung mit Makler |
| Problem: |
| Ich habe mir mit einem Makler eine Eigentumswohnung angesehen. Leider habe ich übersehen, dass ich die gleiche Wohnung schon vorher auf einer privaten Immobilienseite im Internet ausgedruckt hatte. |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Sie werden schwer beweisen können, dass der Makler nicht verdienstlich war und die Willensübereinkunft gefördert hat. Versuchen Sie allenfalls eine verminderte Pauschale zu vereinbaren. |
Hat Makler Anspruch auf Provision?
zuletzt geändert am 30.Nov.2010



