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Staatliche Ausszeichnung

 
Hat Makler Anspruch auf Provision?
Sachlage:
Besichtigung einer Eigentumswohnung mit Makler
 
Problem:

Ich habe mir mit einem Makler eine Eigentumswohnung angesehen. Leider habe ich übersehen, dass ich die gleiche Wohnung schon vorher auf einer privaten Immobilienseite im Internet ausgedruckt hatte.

Ich habe keinen Besichtigungsschein unterschrieben, wurde aber vom Makler via Mail über weitere Details zur Wohnung aufgeklärt.

Würde nun gerne wissen, ob der Makler Anspruch auf die 3% Provision hat.

 
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Sie werden schwer beweisen können, dass der Makler nicht verdienstlich war und die Willensübereinkunft gefördert hat. Versuchen Sie allenfalls eine verminderte Pauschale zu vereinbaren.


zuletzt geändert am 30.Nov.2010