| Sachlage: |
| Ich bin an einem Haus (auf einem Pachtgrund) interessiert, das laut Notar ohne Eigentümer ist, da es nach einem Verlassenschaftsverfahren als wertlos eingestuft wurde! Tatsächlich ist es derzeit nicht bewohnbar! Das Erbe wurde als überschuldet erklärt und der Notar blieb auf seinen Kosten sitzen. Laut Notarauskunft könne nun "jeder" (also auch ich) kommen und es zu seinem Eigentum erklären! |
| Problem: |
| Ist die Auskunft des Notars korrekt? (Klingt fast zu einfach um wahr zu sein) Und kann mir der Notar die ausstehenden Kosten des Verlassenschaftsverfahrens aufbürden? |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Zunächst sollten Sie sich mit dem Verpächter in Verbindung setzen, ob Sie einen Pachtvertrag bekommen, rechtlich hängt das Haus sozusagen in der Luft (Pacht wird nicht bezahlt, kein Erbe, dem man etwas vorschreiben kann). Eigentlich sollte das Haus dem Grundeigentümer an Zahlung statt überlassen werden, da dieser ein fremdes nicht benutzbares Haus ohne Pachtvertrag stehen hat und den Grund nicht verwerten kann. Der Verpächter könnte Ihnen das Haus unentgeltlich überlassen. Ein Aneignungsrecht besteht meines Erachtens nicht. Die Kosten des Verlassenschaftsverfahrens müssen Sie nicht übernehmen. |
Haus ohne Eigentümer
zuletzt geändert am 30.Nov.2010




