| Sachlage: |
| Kann man ein Haus auf 99 1/2 Jahre verkaufen wenn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot aufgrund eines Schenkungsvertrages vom Großvater besteht? Wenn mein Sohn noch drinnen wohnt, muss dieser sofort nach Verkauf ausziehen? |
| Problem: |
| Welche Gebühren fallen an, wenn man den Gesamtkaufpreis sofort bekommt? Möglich auf 99 1/2 Jahre ein Haus zu verkaufen (ähnlich wie Vermietung)? |
| Antwort RA Dr. Hanno Zanier: |
| Ein befristeter Verkauf ist rechtlich nicht möglich, ein Baurechtsvertrag entspricht vermutlich nicht dem Vertragszweck. Bei einem aufrechten Belastungs- und Veräußerungsverbot ist ein Verkauf bzw. eine Belastung nur mit Zustimmung des Berichtigten möglich. Wenn das Haus nur dem ABGB unterliegt kann der Käufer unter Einhaltung der Kündigungsfristen der ZPO den Mietvertrag aufkündigen, eine unentgeltliche Bittleihe sofort widerrufen, ein MRG Mietverhältnis wird er nicht so schnell los. Der Käufer bezahlt 3,5% Grunderwerbsteuer, 1% Eintragungsgebühr, ca. 2% Vertragserrichtungs- und Abwicklungs- sowie Beglaubigungskosten. UU fällt auch eine Maklergebühr iHv ca. 3% des KP an. |
Möglich ein Haus für 99 1/2 Jahre zu verkaufen?
zuletzt geändert am 30.Nov.2010




